Sie können eine vertrauliche Meldung mit Angaben Ihrer Kontaktdaten vornehmen. Bei dieser wird Ihre Identität nur denjenigen gegenüber bekannt, die Ihre Meldung vertraulich bearbeiten. Ihre Identität wird gegenüber weiteren Beteiligten der Fallbearbeitung vertraulich behandeltIhre Identität wird ohne Ihre Zustimmung nicht an andere innerhalb der Organisation weitergegeben. Ihre Zustimmung zur Offenheit über Ihre Identität wird nur dann abgefragt, wenn dies für die interne Fallbearbeitung erforderlich ist. Wenn Sie das Hinweisgebersystem vertraulich nutzen, werden Ihr Fall und Sie registriert, so dass Sie ab dem ersten Kontakt einen etwaigen Schutzanspruch nach dem Hinweisgebergesetz dokumentieren können.
Sie können eine anonyme Meldung auswählen, wenn Sie Ihre Identität nicht gegenüber Beteiligten des Prozesses preisgeben möchten.Im Fall einer anonymen Meldung kann es zu einem späteren Zeitpunkt schwierig für Sie werden, sich auf den Schutz durch die Whistleblower-Gesetzgebung zu berufen.Wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei diesem Prozess keine elektronischen Spuren hinterlassen. Prüfen Sie die Dateien, die Sie hochladen auf Metadaten und verwenden Sie dieses System nicht über einen von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellten PC oder über ein solches Mobiltelefon. Wenn Sie diese Hinweise berücksichtigen, erlangen Sie den bestmöglichen Schutz als anonymer Whistleblower. Sollten Sie versehentlich Daten übermitteln, die Sie identifizierbar machen, werden wir diese vertraulich behandeln.
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